Die vlexx GmbH ist bemüht, die Webseite www.vlexx-und-los.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Es ist vlexx ein Anliegen eine inklusive, digitale Umgebung zu schaffen, die gleiche Chancen für alle bietet und sicherstellt, dass niemand wegen Behinderungen ausgeschlossen wird.

Eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vlexx-und-los.de sowie allen Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Die Website www.vlexx-und-los.de ist setzt derzeit die Regularien des LGGBehM und der BITV-RP teilweise um.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Tastaturbedienbarkeit und Tab-Navigation
  • Farbkontraste von Vordergrund zu Hintergrund
  • Fokusreihenfolge bei mobiler Navigation
  • Barrierefreies Ausfüllen von Formularen
  • Eindeutige Struktur von Inhalten und Überschriften
  • Logischer Aufbau der Inhalte
  • PDFs zur Fahrgastinformation; hier kann alternativ der DB Navigator genutzt werden
  • PDFs zu unseren Regelfahrplänen

Folgende Funktionen sind barrierefrei umgesetzt:

  • Unterstützung assistiver Technologien (z. B. Screenreader)
  • Inhalte und Bilder sind auch ohne Farben verständlich; keine sensorischen Merkmale wie Blinken
  • Vergrößerung der Darstellung mit STRG + bzw. cmd + (Mac) möglich
  • Verkleinerung der Darstellung mit STRG – bzw. cmd – (Mac) möglich
  • Responsive Design passt sich automatisch dem Endgerät an
  • Redaktionelle Inhalte sind in verständlicher Sprache verfasst

Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund von technischen Inkompatibilitäten und der zeitlich langwierigen Umstellung auf aktuelle Software-Strukturen, können wir eine Barrierefreiheit im Augenblick nicht vollständig abbilden.

Die vlexx GmbH arbeitet jedoch stets daran, die Webseite www.vlexx.de weiter barrierefrei zugänglich gestalten. Unser Ziel ist es, diese Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, um den Nutzern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Bis spätestens Ende 2025 ist ein umfassender Website-Relaunch vorgesehen, der unter anderem eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit mit sich bringen wird.

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, die Inhalte so zu gestalten und zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, kontaktieren Sie uns gerne.

vlexx GmbH

Mombacher Straße 36

55122 Mainz

Telefon: 06131 61012-11

E-Mail: [email protected]

Schlichtungsstelle

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 06131/16-53 42

E-Mail: [email protected]

Webseite: Startseite . Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Mai 2025 basierend auf einer Selbstbewertung erstellt.